16.12.2024
Autonomes Fahren in der Schweiz: Neue Regeln ebnen den Weg in die Zukunft
Startschuss für die Mobilität von morgen: Mit einer neuen Verordnung schafft der Bundesrat klare Spielregeln für automatisiertes Fahren. Diese tritt am 1. März 2025 in Kraft.
Die Schweiz bereitet den Weg für autonome Fahrzeuge: Nach der im Frühjahr 2023 vom Parlament verabschiedeten Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) legt der Bundesrat jetzt konkrete Regeln fest. Die neue Verordnung schafft die rechtlichen Grundlagen, damit autonome Fahrsysteme auf Schweizer Strassen zum Alltag werden können.
Drei zentrale Anwendungsbereiche
Die Verordnung definiert drei Haupteinsatzgebiete für das automatisierte Fahren:
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Autobahnpilot für Privatfahrzeuge
Fahrerinnen und Fahrer dürfen künftig auf Autobahnen einen "Autobahnpiloten" aktivieren. Das Besondere: Während der Fahrt ist es erlaubt, die Hände vom Lenkrad zu nehmen und die ständige Überwachung des Fahrzeugs einzustellen. Dennoch müssen die Fahrenden in Bereitschaft bleiben, um bei Bedarf die Kontrolle wieder zu übernehmen. -
Fahrerlose Fahrzeuge für bestimmte Strecken
Führerlose Fahrzeuge dürfen auf speziell genehmigten Routen verkehren. Die Auswahl dieser Strecken liegt bei den Kantonen, die sich dabei auf Richtlinien des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) und eine von ASTRA koordinierte Begleitgruppe stützen können. Solche Fahrzeuge könnten insbesondere für den Gütertransport und die sogenannte "letzte Meile" im Personentransport eine wichtige Rolle spielen. Damit die Sicherheit gewährleistet ist, werden die Fahrzeuge aus einer Zentrale von einem Operator überwacht, der im Bedarfsfall Anweisungen erteilen kann. -
Automatisiertes Parken
Neu ist auch das fahrerlose Parkieren in speziell markierten Parkhäusern oder Parkplätzen erlaubt. Die Auswahl dieser Parkflächen liegt bei den zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörden. Wie bei den führerlosen Fahrzeugen können die Behörden auf die Unterstützung der ASTRA-Begleitgruppe zurückgreifen.
Zulassung und Sicherheitsanforderungen
Wie alle anderen Fahrzeuge müssen auch autonome Fahrzeuge eine Typengenehmigung erhalten, bevor sie auf die Strasse dürfen. Die Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Systeme während der gesamten Betriebsdauer sicher und zuverlässig funktionieren. Auch die Zulassung der Fahrzeuge zum Verkehr liegt in der Verantwortung der Kantone.
Die neuen Vorschriften treten zusammen mit den entsprechenden Gesetzesartikeln am 1. März 2025 in Kraft. Die Schweiz positioniert sich damit als Vorreiter bei der Integration autonomer Fahrzeuge in den Strassenverkehr.