20.12.2024
Strengere Lärmschutzvorschriften ab 2025 – Was Autofahrer wissen müssen
Wer sein Fahrzeug unnötig laut macht, muss ab dem 1. Januar 2025 mit deutlich schärferen Konsequenzen rechnen. Eine neue Vorschrift verbietet ausdrücklich das Erzeugen vermeidbaren Lärms durch Auspuffanlagen, insbesondere sogenannte Knallgeräusche. Der Hintergrund dieser Massnahme ist die steigende Belastung durch Lärmbelästigung im Strassenverkehr, die vor allem in städtischen Gebieten immer mehr Anwohner stört.
Saftige Bussen drohen
Verstösse gegen diese Regelung können teuer werden: Die Busse beträgt bis zu 10.000 Franken. Die genaue Höhe wird von einem Gericht im Einzelfall festgelegt, was bedeutet, dass der Kontext der Lärmerzeugung berücksichtigt werden kann. Ziel dieser Massnahme ist es, den Manipulationen an Fahrzeugen, die laute Knallgeräusche erzeugen, einen Riegel vorzuschieben. Technische Manipulationen an Fahrzeugen, die den Lärmpegel erhöhen, bleiben weiterhin verboten.
Erhöhung der Ordnungsbussen
Doch das ist nicht die einzige Neuerung: Auch bestehende Ordnungsbussen im Bereich des vermeidbaren Lärms werden angehoben. Wer zum Beispiel den Motor seines Fahrzeugs unnötig laufen lässt, muss künftig 80 Franken statt bisher 60 Franken zahlen. Diese Änderung unterstreicht das Ziel, die Lärmbelastung durch vermeidbare Geräusche weiter zu reduzieren.
Fazit
Mit den neuen Regelungen ab 2025 verschärfen die Behörden den Kampf gegen vermeidbaren Fahrzeuglärm. Insbesondere laute Knallgeräusche, die oft durch Manipulationen an Auspuffanlagen entstehen, stehen im Fokus. Neben empfindlichen Geldstrafen für solche Verstösse werden auch die Ordnungsbussen für alltägliche Lärmquellen wie laufende Motoren erhöht. Die Botschaft ist klar: Weniger Lärm für mehr Lebensqualität.